Herzlich Willkommen!
Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern,
ich heiße Sie herzlich willkommen auf der Internetseite meiner psychotherapeutischen Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Hauptstraße in Dresden.
Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassenzulassung und arbeite nach dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Die Behandlungsmethode der kognitiven Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte und überprüfte Form der Psychotherapie. Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin verfüge ich über die Zulassung zur Abrechnung mit allen Krankenkassen.
In meiner Praxis in Dresden behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aller Altersstufen bis zum 21. Lebensjahr, die einer Heilbehandlung nach § 1 PsychThG bedürfen.
Infos für Jugendliche
Jugendliche ab 14 Jahren können sich direkt an mich wenden.
Jugendlichen, die sich selbstständig um ein persönliches Gespräch bemühen, wird von mir zeitnah ein Gesprächstermin angeboten. Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte über die Behandlung werden nur nach vorheriger Absprache oder schriftlicher Schweigepflichtentbindung gegeben. Eine Einbeziehung der Familie kann aber sinnvoll sein! Wenn Du Unterstützung möchtest, melde dich! Wir können gemeinsam in einem Gespräch klären, welche Form der Hilfe für Dich sinnvoll ist.
Psychische Störungen die typischerweise in einer Psychotherapie behandelt werden:
- Angststörungen
- Schulangst und Schulvermeidung
- Phobien
- Panikstörungen
- soziale Ängste/Unsicherheiten
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADS, ADHS)
- Aggressives Verhalten
- Depressionen
- Zwangsstörungen
- Ticstörungen
- Einkoten
- Einnässen
- Schlafstörungen, Alpträume
- Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Traumatisierungen durch Misshandlung, Vernachlässigung, Missbrauch
- Dissoziales Verhalten wie: Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen, Lügen
- Autismusspektrumsstörungen
- Selbstverletzungen
- Anhaltende Trauer oder andere Verhaltensänderungen nach Trennungen oder anderen belastenden Lebensereignissen
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Sie können direkt zu mir als Psychotherapeutin kommen, auch ohne ärztliche Überweisung. Es reicht die Chipkarte mitzubringen. Rufen Sie aber am besten zu meinen telefonisch Sprechzeiten an und vereinbaren einen Termin zu einem Gespräch.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte in meiner telefonischen Sprechzeit dienstags von 12.00 Uhr bis 13.40 Uhr an.
Telefonnummer: 0351-206 881 80
Sprechstunden
In den ersten Gesprächen geht es darum, zu prüfen, was Ihr Kind oder Sie belastet und wie schwer die Beschwerden sind. In diesen ersten Sprechstundenterminen wird geklärt, ob eine ambulante Psychotherapie oder stationäre Versorgung benötigt wird, oder ob vielleicht Termine bei der Familienberatung ausreichen.
Danach führe ich eine störungsspezifische Diagnostik durch. Im Anschluss daran treffen wir uns wieder zu einem Gespräch, um über die Ergebnisse zu sprechen.
Falls eine Therapie sinnvoll sein sollte, würde danach in sogenannten probatorischen Stunden geprüft werden, ob die Motivation zur Therapie vorhanden ist und ob die „Chemie“ zwischen der Therapeutin und dem Kind bzw. der jungen erwachsenen Person stimmt.
Auf der Basis der Informationen aus der diagnostischen Phase werden dann konkrete Therapieziele vereinbart und es wird gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind bzw. mit der jungen erwachsenen Person ein Therapieplan erstellt. Gleichzeitig wird ein Antrag an den Kostenträger gestellt. Hier entsteht eine Pause von einigen Wochen.
Kosten
Die Kosten meiner psychotherapeutischen Tätigkeit werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen.
Für Privatpatienten und Selbstzahler wird nach dem Honorarsatz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte bekommen in den meisten Fällen die Kosten der Behandlung erstattet. Entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag, ob dies bei Ihnen möglich ist. Da die privaten Krankenversicherungen aber die Kostenübernahme für Psychotherapien sehr unterschiedlich regeln, ist es notwendig, sich vorher bei der eigenen Krankenversicherung darüber zu informieren.
Psychotherapie
Sobald die Genehmigung der Therapie vorliegt, können Termine für die eigentliche Psychotherapie vereinbart werden.
Sie dauert normaler Weise zwischen 24 und 80 Stunden. In der Regel kommt das Kind bzw. die oder der Jugendliche einmal in der Woche zur Therapie. Eine Therapiestunde beträgt 50 Minuten.
Eine Psychotherapie ist erfolgreich, wenn sich die Kinder und Jugendlichen besser fühlen und die Beschwerden nachlassen. Dies gelingt in der Regel nicht von heute auf morgen, sondern benötigt mehrere Monate. Ziel einer Therapie ist es, das Kind oder die junge Person zusammen mit der Familie darin zu unterstützen, für die bestehenden Probleme eigene Lösungen zu entwickeln und dauerhaft umzusetzen.
Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Form der Psychotherapie. Dabei steht die unmittelbare Behandlung der psychischen Störungen im Vordergrund. Dazu wird zum Beispiel besprochen, wann die Beschwerden auftreten und was sie auslöst. Es wird auch untersucht, wie andere zu Hause, in der Kita oder Schule auf das Kind reagieren. Anschließend wird eine Behandlungsstrategie entwickelt. Angepasst an den Entwicklungsstand des Kindes und seine Lebensumstände erarbeiten wir Möglichkeiten, die Faktoren zu verändern, die die psychischen Beschwerden auslösen. Die Eltern werden in der Regel einbezogen, damit auch familiäre Lösungsstrategien entwickelt werden können.
Da im Rahmen einer Therapie die wichtigsten Veränderungen zwischen den Sitzungen passieren, werden regelmäßig individuelle Aufgaben für die Zeit bis zum nächsten Termin vereinbart. Oft genügt es nicht, Bewältigungsstrategien nur zu besprechen. Mitunter kann es notwendig sein, Fertigkeiten im geschützten Rahmen der Therapie zu üben und auch in “echten” Problemsituationen auszuprobieren.
Was mache ich, wenn ich nicht zu meinem Termin kommen kann?
Sollten Sie verhindert sein, so gilt folgende Ausfallregelung:
Sie haben die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu einer Frist von zwei Arbeitstagen (48 Stunden, bei dazwischen liegendem Wochenende oder Feiertagen entsprechend länger) vorher abzusagen. Dazu steht der Praxis-Anrufbeantworter zur Verfügung. Erfolgt Ihre Absage in kürzerer Frist oder gar nicht, so wird Ihnen eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 Euro berechnet, die privat in Rechnung gestellt wird.
Die Ausfallregelung gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich versicherte Patienten.